Seit dem 10. Mai 2020 dürfen wir wieder Gottesdienste feiern. Unter strengen hygienischen Auflagen. Da pro Person nur 10m² im Kirchraum zur Verfügung stehen, hat der Gemeindekirchenrat beschlossen, dass wir über den Sommer unsere Kirchwiesen zur gottesdienstlichen Zusammenkunft nutzen. Dafür haben wir uns vorbereitet. Am Freitag, den 8. Mai 2020, haben Kirchenmusikstudent Bertram Packroß und die Pfarrerin Ulrike Bischoff den ersten Freilichtgottesdienst zum Sonntag „Kantate“ vorbereitet. Ab dem 17. Mai 2020 werden auch Gottesdienste auf der Kirchwiese vor der Kreuzkirche gefeiert.
Natürlich dürfen die Gottesdienste nur stattfinden, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden. Anhand der folgenden Kriterien können Sie überprüfen, ob die Gemeindepfarrerin alles richtig gemacht hat:
Krankheit: Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet
Erfassung der Besucherinnen und Besucher: Alle Gottesdienstteilnehmer müssen sich mit Name, Anschrift und Telefonnummer in eine Liste eintragen
Desinfektion: In Kirchen steht Desinfektionsmittel bereit zur Desinfektion von Händen und Flächen
Abstand: Jedem Teilnehmer / jeder Teilnehmerin muss ein Platz von mindestens 10m² zu Verfügung stehen; Personen, die einem Haushalt leben, sind davon ausgenommen
Kontakt: direkter Kontakt wird vermieden
Länge: Gottesdienste sollen kürzer sein als üblich
Raumklima: Kirchen sollen stets hinreichend gelüftet werden
Toiletten und Küchen in kirchlichen Gemeinderäumen sollten möglichst nicht genutzt werden
Abendmahl: darauf soll vorerst möglichst verzichtet werden. Wenn Abendmahl gefeiert wird, dann muss gewährleistet sein, dass eine Infektionsgefahr ausgeschlossen ist
Für Freiluftgottesdienste gelten die gleichen Abstandsregelungen; Feiern mit Essen und Trinken danach sollen nicht stattfinden
Gesang: Besondere Vorsicht und besonderer Abstand müssen beim Gemeindegesang gelten. Chöre dürfen im Gottesdienst nicht singen.
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!